Unser Angebot

SEAT Leon Prviatleasing

SEAT Leon Prviatleasing- Titelbild
Abbildungen zeigen optionale Sonderausstattungen gegen Aufpreis.

Informationen

SEAT Leon, 1.5 e-HYBRID, 150 kW (204 PS), Kraftstoffverbrauch gewichtet, kombiniert: 1,2–1,4 l/100 km, Stromverbrauch kombiniert: 12,8–13,0 kWh/100 km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie: 5,0–5,3 l/km, CO₂-Emissionen gewichtet, kombiniert: 27–31 g/km, CO₂-Klasse gewichtet, kombiniert: B, CO₂-Klasse bei entladener Batterie: C–D.
Kraftstoff
Benzin
Kraftstoff
Benzin
Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert
1,4 l/100 km
Stromverbrauch gewichtet kombiniert
13,0 kWh/100 km
Kraftstoffverbr. bei entl. Batterie komb.
5,3 l/100 km
Elektrische Reichweite
581 km
CO2-Emissionen kombiniert
31 g/km
CO2-Emissionen gew. komb.
31 g/km
CO2-Klasse
D
CO2-Klasse
B
CO2-Klasse bei entladener Batterie
D

Ausstattungshighlights

Voll-LED Scheinwerfer
Infotainmentsystem mit 10,4"-Display
Heckspoiler
18-Leichtmettalräder
6 Lautsprecher

Angebotsbeispiel

Fahrzeugpreis (UVP**)
39.335,00 €
Laufzeit
48 Monate
jährliche Fahrleistung
10.000 km
Sonderzahlung
1.000,00 €
48 mtl. Leasingraten à
426,00 €*
zzgl. Überführungskosten
1.490,00 €

Privatkunden-Angebot

SEAT Leon
bis zu 4.500,00 € staatliche Förderung***

Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.

Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

*Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und Leasingverträge mit 48 Monaten Laufzeit. Bonität vorausgesetzt. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Zzgl. Überführungskosten (separate Abrechnung) in Höhe von 1.490,00 €. Gültig bis 30.06.2026. 

**Alle Preisangaben verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung der CUPRA SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3–5 in 64331 Weiterstadt zzgl. Überführungskosten i. H. v. 1.490,00 €.

***Die staatliche E-Auto-Förderung für Elektro- und Plug-In-Hybrid-Neuwagen ist in Planung. Ab Anfang 2026 sollen private Haushalte mit bis zu 6.000,00 € bei vollelektrischen und 4.500,00 € bei Plug-in Hybriden unterstützt werden¹. Ein großer Schritt. Für alle, die über den Einstieg in Elektromobilität nachdenken.

1Vorbehaltlich beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommenbis 80.000,00 €, erhöht um jeweils 5.000,00 € für bis zu zwei Kinder (max. 90.000,00 €). Gefördert werden nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 – sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug‑in‑Hybride (PHEV), wenn sie max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen. Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000,00 € für E‑Fahrzeuge, 1.500,00 € für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000,00 € sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000,00 €. Weitere Details zur geplanten Förderhöhe unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.  Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 möglich und können bis zu einem Jahr rückwirkend gestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Nachweispflichten, werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekannt gegeben.

 

 

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