
Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.
Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
*Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden. Bonität vorausgesetzt. Nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Gültig bis 30.06.2026.
**Der Fahrzeugpreis versteht sich als unverbindliche Preisempfehlung der CUPRA SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3–5 in 64331 Weiterstadt zzgl. Überführungskosten i. H. v. 1.490,00 €.
¹CUPRA TRIBE Bonus entspricht einer von der CUPRA SEAT Deutschland GmbH gewährten Aktionsprämie, die beim Barverkauf bei Rechnungsstellung in Abzug gebracht und beim Leasing bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt wird. Der CUPRA TRIBE Bonus beträgt 4.000,00 € (brutto) für den CUPRA Born bzw. 5.000 € (brutto) für den CUPRA Tavascan und 3.000 € (brutto) für den CUPRA Raval. Berechtigt zum Erhalt der Aktionsprämie sind ausschließlich Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Gültig bis 30.06.2026.. Berechtigt zum Erhalt der Aktionsprämie sind ausschließlich Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Gültig bis 30.06.2026.
²Vorbehaltlich beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU‑Kommission. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € (erhöht um 5.000 € je Kind, max. 90.000 €). Gefördert werden ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassene neue M1‑Fahrzeuge (BEV und PHEV) mit max. 60 g CO₂/km oder min. 80 km elektrische Reichweite. Prämienhöhe abhängig von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familienständen. Antragsstellung voraussichtlich Mai 2026; Mindesthaltedauer 36 Monate; kein Rechtsanspruch.